Rechtsprechung
BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Zum Revisionsgrund der Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (Divergenzrüge) - Verletzen der richterlichen Aufklärungspflicht als Verfahrensrüge - Notwendigkeit der förmlichen ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1994 - 12 A 1030/91
- BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Gründe, aus denen sich dem Berufungsgericht die von der Beschwerde vermißte Aufklärung auf der Grundlage der von ihm vertretenen materiellen Rechtsauffassung, auf die es hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht allein ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.), von sich aus hätte aufdrängen müssen, sind nicht ersichtlich. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Das ist aber für die Frage der Abweichung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 2.92
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelung des Besoldungsrechts und …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 2.92 - (ebenso Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 43.91 -) ab. - BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 43.91
Ruhegehaltssatz - Beamter im Ruhestand - Berufsunfähigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1995 - 2 B 122.94
Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 2.92 - (ebenso Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 43.91 -) ab.